TSE für AOS Kasse
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Liebe AOS Kassen Anwender!
Daten, welche mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems (Kassen) erfasst werden, müssen ab 2020 (spätestens 01.04.2021) mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden. Diese Daten, welche die TSE schreibt stehen dann zukünftig der Finanzverwaltung für eine Außenprüfung oder Nachschau über eine einheitliche Schnittstelle zur Verfügung.
Kassensystem komplett
Die AOS Kassen können an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Bei Filialbetrieben kann eine TSE bis zu 99 Kassen aufnehmen, benötigt wird dazu ein Fiskal Server Hub.
Voraussetzungen.:
- der Bondrucker (EPSON TM 88-V) sollte per USB angeschlossen sein
Folgendes wird von AOS 3000 dafür angeboten:
1. USB-TSE nach TR 3151 mit Zertifizierung durch das BSI (5 Jahre gültigen Zertifikat)
2. AOS Kasse ab der Version 1.43
- Ansteuerung der Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Export der täglich getätigten Transaktionen aus der TSE in ein Archiv
- Export der täglichen Buchungen in ein einheitliches Format (Archiv)
Ab sofort ist die vom Gesetzgeber beschlossenen Zusatzeinrichtungen erhältlich. Einrichtung ist über Fernwartung und Telefon kostenlos!
Außerdem wichtig!
Kassensysteme mit deren TSE-Lösung müssen dem Finanzamt über ein amtliches Formular gemeldet werden.
Die Mitteilung muss über einen amtlichen Vordruck erfolgen, der aber derzeit noch nicht im ELSTER-Portal zur Verfügung steht. Schicken Sie also kein formloses Schreiben mit den Infos zum verwendeten Kassensystem ans Finanzamt, sondern warten Sie ab, bis das Formular zur Verfügung steht.